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Samstag, 17. April 2004, 17:54

! Autofahrer

Für alle die sich das Autofahren abgewöhnen wollen.

http://www.bmvbw.de/bmvbw-.302.1494/Bussgeldkatalog.htm

Auszug:
Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:

nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegt
strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)


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Samstag, 17. April 2004, 18:28

Sprichst Du da aus Erfahrung?

:D

3

Samstag, 17. April 2004, 18:51

@STP


Ich finde, dass sind noch viel zu milde Strafen!

Entweder Autofahren oder Alkohol!!! Wenn ich 50€ oder mehr versaufen kann, dann hab ich auch noch 20€ für ein Taxi übrig. Leider wird ein alkoholisierter Autofahrer bei Trunkenheitsfahrt mit Unfall- und Todesfolge geringer bestraft. Nennt sich dann *verminderte Schuldfähigkeit*. Sagt das mal Eltern, deren Kind(er) von solchen Menschen getötet wurde....

Auch wenn jetzt manche sagen, "zum Essen ein Bier". Bitteschön, aber es gibt schließlich alkoholfreies Bier.




P.S.: Man kann ja auch, um sich das Rauchen abzugewöhnen, in einer Munitionsfabrik arbeiten.....

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