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El Inactivo
Wohnort: Da wo Hundertwasser seine Züge halten lässt...
Zitat
Original von =Old Boys= Horridus
@El Cheffe: aua,das ist aber verdammt böse
Zitat
Original von =Old Boys= Bullit
@York: Yo, BiFuel hat was, die Anschaffung ist aber leider jenseits von gut und böse. Ich liebäugel' gerade mit so einem:
Hab' ihn neulich mal 2 Tage lang als Werkstattwagen mitgehabt. Klasse Teil und als guter gebrauchter durchaus noch erschwinglich. :D Der Werkstattwagen hatte aber die 2,4 Litermaschine mit 170 Pferden. Da ging was, auch was in den Tank. Also wird es wohl der kleinere Motor werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Weerbaer« (18. November 2005, 16:55)
Zitat
Die gesetzliche Änderung der Gewährleistungsfrist
Ab dem 01.01.2002 tritt die Neuregelung des Schuldrechts in Kraft mit erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer. Denn ab diesem Zeitpunkt gild beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher ist dan nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.
Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.
Auch für Neuwagen gilt das gleiche, alle Neufahrzeuge die nach dem 01.01.2002 gekauft wurden gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
Auch Freiberufler wie Anwälte, Bäcker, Metzger und Architekten, kurzum alle Unternehmer, die ihr geschäftlich genutztes Fahrzeug an privat verkaufen, unterliegen seit dem 01.01.2002 einer verschärften Haftung des sogenannten Verbrauchsgüterkaufrechts. Die bislang übliche Vertragsklausel "Gekauft wie gesehen" oder " Unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ist nicht mehr gültig.
Jeder Unternehmer der seinen Geschäftswagen privat verkauft, muss mindestens ein Jahr für auftretende Mängel einstehen. Enthält der Vertrag diese zeitliche Einschränkung nicht, sind es sogar zwei Jahre.
Freiberuflern, die sich vor den finanziellen Folgen des neuen Gewährleistungsrecht schützen wollen, bieten einige Versicherungen entsprechende Policen an. ...