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1

Montag, 20. Juni 2005, 22:29

Rückgaberecht bei Online Käufen! :oops:

Ich hab dann mal so ne aktuelle Frage....

Wenn ich online was gekauft habe, und es auch benutzt habe, zum Beispiel ein Mainboard :bash:, kann ich alles wieder verpacken ud zurück schicken, wegen nicht gefallens???

Oder gilt das nur für ungebrauchte Artikell???

Also ihr Winkel Advokaten...zeigt mal was ihr könnt!!!
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2

Montag, 20. Juni 2005, 22:43

Fühl mich nicht angesprochen :bye:

Locke, weißt Du wen er meinen könnte ? :zunge: :rofl: ;)





3

Montag, 20. Juni 2005, 22:47

Da muss ich erst mal in der Gebührenordnung nachschauen ;)

@Blaui

Solange Du das Ding nicht sichtbar geschrottet hast, ist zurücksenden kein Prob. Bei Verschleiß könnte der Händler einen entsprechenden Ausgleich verlangen, aber das wird wohl kaum der Fall sein.
Mindfactory ist da recht problemfrei, pack die ganzen Teile einfach wieder möglichst schön zusammen und ab geht die Post.


=Old Boys= Don Revilo

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4

Montag, 20. Juni 2005, 22:48

Blaui
In den Paket was Du von Mindfactory bekommen hast, ist nicht nur die Rechnung, sondern auch ein RE-Tour Blatt!
Darauf musst Du schildern was nicht i.O. ist und abschicken. Dann bekommst Du ein neues Board mit den Hinweis: Unter Vorbehalt (nicht das Du mit deiner Bärenkralle zugrob warst :D)


:bye: Don

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5

Montag, 20. Juni 2005, 22:52

Und wie ist das mit dem Rückgabe recht bei nicht geöffneten Artikeln, bzw nur "angeschauten"???
Wenn keiner mit mir spielt, spiel ich mit mir selbst!!

6

Montag, 20. Juni 2005, 23:01

Völlig problemfrei innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Bei einem Kaufpreis von über 40 € trägt Mindfactory die Kosten.
Laut AGB von Mf ziehen die pauschal 15% des Wertes ab, wenn die Sache sichtbar über das reine Testen hinaus benutzt wurde.


=Old Boys= Don Revilo

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7

Montag, 20. Juni 2005, 23:07

Schon praktisch so ein Clan-Anwalt ! ;)

:D Don Revilo

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8

Montag, 20. Juni 2005, 23:14

Alles natürlich völlig unverbindlich ;)


W@cko J@cko

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9

Dienstag, 21. Juni 2005, 08:43

Zitat

Original von =Old Boys= Locke
Alles natürlich völlig unverbindlich ;)


@Don:

und da macht der dann auch sofort eine ruckzeiher

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10

Dienstag, 21. Juni 2005, 10:23

Verbindlichkeit gibts bei Anwälten grundsätzlich nur gegen Honorar ;) :zunge: :bye:





judge73

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11

Dienstag, 21. Juni 2005, 13:43

Ist es nicht so,dass ein Händler die Ware nur zurücknehmen muss,wenn die Ware auch tatsächlich einen Defekt hat? Ich meine ja,jedoch sieht das ganze in der Praxis doch eher so aus,dass die Händler die Ware auch bei Dau's(warn Scherz) aus Kulanz zurücknehmen,denn nur ein zufriedener Kunde bleibt auch Kunde.
Habe aber auch schon schlechte Erfahrungen gemacht,bezüglich Rücksendung.

Gruss

Didi

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12

Dienstag, 21. Juni 2005, 14:17

Nee, bei Onlinekäufen hast du als Kunde nun mehr Möglichkeiten. Du kannst generell die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückschicken bzw. den Kauf in Schriftform widerrufen. Das hat man geschaffen, um einen Ausgleich zwischen Ladenkäufen (wo du dir die Ware ja vorher anschauen kannst) und Onlinekäufen zu schaffen.

Hier mal ein psasender Auszug:

Bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbraucher gemäß § 312d Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, die er innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen wahrnehmen kann. Die Folge eines wirksamen Widerrufsrechtes ist, dass die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung unverbindlich wird. Der Widerruf bedarf keiner Begründung und kann gegenüber dem Unternehmer in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Frist erklärt werden. Die durch das Formvorschriftenanpassungsgesetz neu entstandene Textform macht eine Schriftform überflüssig. Dementsprechend kann der Kunde den Widerruf auch per Email oder Fax erklären. Daneben ist auch eine konkludente Widerrufserklärung durch einfache Rücksendung der Ware möglich....

Die zweiwöchige Widerrufsfrist im E-Commerce gemäß § 312e Abs. 3 S. 2 BGB (und § 312d Abs. 2 BGB) beginnt erst nach der Erfüllung der speziellen Unternehmerpflichten des § 312e Abs. 1 S. 1 BGB. Die Verletzung dieser Pflichten führt damit zur Hinausschiebung des Beginns der Widerrufsfrist. Hier gibt es jedoch zwei Ausnahmen vom Widerrufsrecht, die beim E-Commerce besonders wichtig sind. So sind nach der Regelung des § 312d Abs. 4 S. 2 BGB Audio- oder Videoaufzeichnungen (Musik-CDs, DVD-Filme etc.) und Software vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern der Kunde die gelieferten Waren entsiegelt hat. Weiterhin gilt das Widerrufsrecht nicht für kostenpflichtige Downloads von beispielsweise Software. Dies ist der Rechtssprechung des § 312d bs. 3 BGB zu entnehmen: Demnach erlischt das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

:meld:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »=Old Boys= Seregon« (21. Juni 2005, 14:20)


judge73

unregistriert

13

Mittwoch, 22. Juni 2005, 11:50

Ah,danke Seregon,habe ich doch wieder was gelernt :thumbup:

Gruss

Didi

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14

Mittwoch, 20. Juli 2005, 22:32

Mal ne doofe Frage, gilt sowas eigentlich nur bei Waren käufen oder bei allen Verträgen die ich im Netz mache???

Sprich ich werde Mitglied auf irgend einem kostenpflichtigen Internet-Angebotes und stellle fest, das das nix für mich ist! Gilt dann die 14 Tage Frist ebenso???
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15

Mittwoch, 20. Juli 2005, 22:51

Die 14-Tagefrist bei den OBs ist aber schon abgelaufen, da kommst Du nicht mehr raus, das heisst löhnen bis ans Lebensende.


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16

Mittwoch, 20. Juli 2005, 23:03

@Locke:

:rofl: :rofl: :rofl:

Horrido
Ratz





17

Mittwoch, 20. Juli 2005, 23:13

So, der obige Post hat mir Bedenkzeit verschafft ;)

Fangen wir mal mit dem Lieblingswort aller Juristen an: Grundsätzlich ja, aber....Das Problem ist, dass ein Widerrufsrecht erlischt sobald die Dienstleistung des Servicebetreibers genutzt wurde. Abonnierst Du z.B. eine Onlinezeitung so hast Du die 14 Tage, aber nur bis zum Lesen der ersten Ausgabe. Bei einer Partnervermittlung hast Du das Recht bis zum ersten Tätigwerden sprich Kontakte aufrufen, bei einem Sexangebot bis zum... Services im Internet stehen ja meist sofort zur Verfügung und können genutzt werden, dann fallen aber auch die Gebühren an, das Widerrufsrecht ist erloschen.

Ganz sicher bin ich mir aber nicht, am Besten Du schaust Dir mal die AGBs an, da muss das ja drinstehen.

Edit: §312d Abs. 3 BGB sagt: Das Widerrufrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.


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