So, der obige Post hat mir Bedenkzeit verschafft
Fangen wir mal mit dem Lieblingswort aller Juristen an: Grundsätzlich ja, aber....Das Problem ist, dass ein Widerrufsrecht erlischt sobald die Dienstleistung des Servicebetreibers genutzt wurde. Abonnierst Du z.B. eine Onlinezeitung so hast Du die 14 Tage, aber nur bis zum Lesen der ersten Ausgabe. Bei einer Partnervermittlung hast Du das Recht bis zum ersten Tätigwerden sprich Kontakte aufrufen, bei einem Sexangebot bis zum... Services im Internet stehen ja meist sofort zur Verfügung und können genutzt werden, dann fallen aber auch die Gebühren an, das Widerrufsrecht ist erloschen.
Ganz sicher bin ich mir aber nicht, am Besten Du schaust Dir mal die AGBs an, da muss das ja drinstehen.
Edit: §312d Abs. 3 BGB sagt: Das Widerrufrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.